Sollte wir keinen Zahlungseingang feststellen müssen wir von einem Betrugsdelikt ausgehen und gegebenfalls Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Anhand Ihrer IP kann die Staatsanwaltschaft herrausfinden von welchem Telefonanschluss aus dieser Dienst erworben wurde.Wirklich eine bodenlose Frechheit. Vor allem wenn man bedenkt, dass wohl leider noch viel zu viele auf sowas hereinfallen, Angst bekommen und dann tatsächlich zahlen. Im Netz finden sich ja schon viele Berichte über diese beiden sauberen Firmen, aber in meinem Fall kommt noch als besonders brisant hinzu, dass die E-Mails an eine Adresse von mir gingen, die ich nur ein einziges Mal verwendet habe. Und zwar bei einer Bestellung bei einem Internet-Versandhaus. Dort wurde mir recht glaubhaft versichert, dass meine Daten nicht verkauft oder anderweitig weitergegeben wurden. Aber woher haben die Abzocker meine Adresse dann??? Der Anwalt des Internet-Versandhauses hat mir empfohlen, Strafanzeige wegen Betrugs zu erstatten. Beim Betrugsdezernat wurde mir dann aber empfohlen, mich lieber an die Verbraucherschutzzentrale zu wenden, da dort schneller reagiert werden kann. Gerade wenn diese Firmen ihren Sitz im Ausland haben, muss die Polizei erst Rechtshilfemaßnahmen (heißt das so?) im Ausland anfordern und das kann Monate dauern. Bis dahin sind die meisten Spuren verwischt. (an dieser Stelle des Gesprächs hat der Polizist es sich natürlich nicht nehmen lassen, auf die viiiel zu kurze Speicherung von IP-Adressen hinzuweisen
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