+2009-04-22 Mi 16:00

Leyen-Theater

Heute mal was Ernstes: der K(r)ampf gegen die Kinderpornografie. Leider verstehen meist nur computertechnisch versierte, was unsere Bundesvorzeigemutter hier gerade für ein Theater spielt. Alle anderen sind wahrscheinlich einfach nur begeistert, dass sie sich für unsere Kinder einsetzt. Leider ist das aber gar nicht so, was jeder nach dieser Lektüre verstehen wird:
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867 Besonders beeindruckend und aufschlussreich ist dieser Abschnitt:
Vor diesem Hintergrund machte jüngst die Kinderschutzorganisation Carechild ein aufschlussreiches Experiment. Sie verwendete dazu 20 Adressen aus der im Netz aufgetauchten dänischen Sperrliste. 17 der Seiten waren in den USA gehostet, jeweils eine in den Niederlanden, Südkorea und England. Carechild schrieb an die Abuse-Mail-Adressen der Hostingprovider und bat um Entfernung der Inhalte. Das Ergebnis: acht US-amerikanische Provider haben die Domains innerhalb der ersten drei Stunden nach Versand der Mitteilung abgeschaltet. Innerhalb eines Tages waren 16 Adressen nicht mehr erreichbar, bei drei Websites teilte der jeweilige Provider laut Carechild glaubhaft mit, dass die Inhalte nach augenscheinlicher Prüfung keine Gesetze verletzen oder der Betreiber für die abgebildeten Personen entsprechende Altersnachweise vorlegen konnte. Geht man davon aus, dass die Inhalte zuvor längere Zeit auf der Sperrliste standen, führt dieses Experiment die Argumentation des Familienministeriums ad absurdum: Die dänischen Strafverfolgungsbehörden setzten anscheinend illegale Inhalte lieber auf eine Sperrliste, als sich darum zu bemühen, sie aus dem Netz zu verbannen. So sind die Inhalte für den unbedarften Teil der Bevölkerung vielleicht nicht mehr sichtbar, aber für die Pädokriminellen umso besser und länger.
Wir werden hier also leider nach Strich und Faden verars... äh, ihr wisst schon. Sogar die Missbrauchsopfer selber sind gegen diese Maßnahmen: http://www.golem.de/0904/66528-2.html Und heute haben sie glatt noch eins draufgesetzt und einfach mal die Unschuldsvermutung ausgehebelt:
Der Entwurf sehe daher vor, dass es für die Strafverfolger möglich sei, "in Echtzeit" direkt beim Provider auf die IP-Adressen der "Nutzer" des virtuellen Warnschilds zuzugreifen. Eine Strafbarkeit liege schon in dem Moment vor, wenn nicht nachgewiesen werden könne, dass es sich um ein Versehen oder eine automatische Weiterleitung gehandelt habe.
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/136556 So, und jetzt macht Euch bitte ein eigenes Bild und erzählt es in Eurem Bekanntenkreis herum, damit nicht nur ITler kapieren, was hier gespielt wird. Zum wirklichen Schutz unserer Kinder! Danke,
Andy.

Posted by Andy Spiegl | Permanent link | File under: Politik

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